| AGBs. |
Allgemeine Geschäftsbedingungen der paumgartner I eccli Kommunikationsberatung 1. Allgemeines Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und der Agentur gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen. 2. Vertragsabschluss Die Angebote von paumgartner I eccli Kommunikationsberatung sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen Auftrag zwei Wochen ab diesem Zugang bei der Agentur gebunden. Durch Zusendung von Unterlagen an die Agentur gilt die Agenturvereinbarung zwischen dem/der Auftraggeber/in und der Agentur als bestätigt. 3. Leistung und Honorar Wenn nichts anderes vereinbart ist, beginnt der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. 4. Eigentumsrecht und Urheberschutz Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der Agentur darf der Kunde die Leistungen der Agentur nur selbst, ausschließlich in Österreich und nur für die Dauer des Agenturvertrages nutzen. 5. Genehmigung Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen und Farbabdrücke) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen vorgegebener Frist freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt. 6. Termine Die Agentur bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Agentur eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die Agentur. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse, insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern der Agentur, entbinden die Agentur jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. 7. Zahlung Die Rechnungen der Agentur sind prompt netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig, sofern nicht anderes vereinbart wurde. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von derzeit 12 % p.a. als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. 8. Gewährleistung und Schadenersatz Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch die Agentur schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Für die ihr zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt die Agentur keinerlei Haftung. 9. Anzuwendendes Recht Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Agentur ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. 10. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort ist Salzburg. Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird Salzburg vereinbart. Der Berater ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Kunden zuständiges Gericht anzurufen.
|